27. Januar 2014 | Kategorie:
Politik
In Österreich ist die Staatsgewalt in Gesetzgebung und Vollziehung zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Dieses föderale System ist durch das bundesstaatliche Prinzip in der Bundesverfassung festgelegt. Die einzelnen Bundesländer üben somit in einigen Bereichen die alleinige Gesetzgebung aus.